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Neu für Eltern: Gelbes Heft kommt nun auch mit zum Zahnarzt

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Noch fix das Gelbe Heft suchen und einstecken: Dieser Handgriff ist Eltern vertraut, wenn für den Nachwuchs eine U-Untersuchung ansteht. In dem Büchlein vermerkt der Kinderarzt oder die Kinderärztin Datum und Untersuchungsergebnisse des Termins.
Künftig sollten Eltern das sogenannte Kinderuntersuchungsheft auch dabeihaben, wenn sie mit dem Kind zum Zahnarzt gehen. Seit dem 1. Januar 2026 werden darin nämlich auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 festgehalten. Darauf machen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband aufmerksam.
Müssen Eltern das Heft austauschen?
Gut möglich, dass manche Eltern nun stutzig werden: Hatten wir das Gelbe Heft beim Zahn-Check nicht auch in der Vergangenheit bereits dabei?
Das ist durchaus möglich: Bislang gab es zur Dokumentation der Untersuchungen den sogenannten Kinderzahnpass. In einigen Bundesländern, etwa in Berlin, war der bereits in das Gelbe Heft integriert, ihm also beigelegt oder eingeklebt, wie KZBV-Pressesprecherin Vanessa Hönighaus erklärt.
Und wie geht es jetzt weiter? Familien müssen Gelbe Hefte, die bereits vorhanden sind, nicht austauschen. Zahnärztinnen und Zahnärzte dokumentieren die Untersuchungsergebnisse auf Einlegeblättern, mit denen das Büchlein ergänzt wird.
Kinderzahnpässe kommen für die Dokumentation der Untersuchungen also nicht mehr zum Einsatz. Eltern können sie aber weiterhin nutzen, um etwa Begriffe oder die Befunde vergangener Untersuchungen nachzuschlagen.
Übrigens: Für Neugeborene enthält das Gelbe Heft bereits die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6.
Z1 bis Z6: Wann sind sie dran?
Z1 bis Z6: So lauten die neuen Bezeichnungen für die sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen. Sie richten sich Kinder im Alter von 6 Monaten bis 6 Jahren.
Zahnarzt oder Zahnärztin untersucht bei den Terminen nicht nur Mund und Zähne, sondern berät auch zu Mundhygiene, Ernährung und der Anwendung von Fluoriden. In welchem Alter die Untersuchungen nach Angaben der KZBV dran sind:
- Z1: 6. bis 9. Monat
- Z2: 10. bis 20. Monat
- Z3: 21. bis 33. Monat
Der zeitliche Abstand zwischen zwei Untersuchungen sollte dabei mindestens vier Monate betragen.
- Z4: 34. bis 48. Monat
- Z5: 49. bis 60. Monat
- Z6: 61. bis 72. Monat
Hier sollte ein Mindestabstand von zwölf Monaten zwischen zwei Terminen liegen.
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(14.01.2026)

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